Als Arbeitgeber haben Sie eine Informationspflicht im Bereich der Entgeltumwandlung bei betrieblichen Versorgungssystemen.
Daneben gehören auch Beratungsprotokolle und Verzichtserklärungen bei Nichtinanspruchnahme zu den notwendigen arbeitsrechtlichen Dokumenten.
Eine einwandfreie Dokumentation ist unverzichtbar. Für diese sehr wichtige Arbeit setzen wir Dokumente und Formulare ein, die im Rahmen des Betreuungs- und Update-Service jedes Jahr durch unseren Kooperationspartner, der Rechtsanwaltskanzlei „heldt, zülch & partner“, aktualisiert werden.
Als Arbeitgeber haben Sie eine Informationspflicht im Bereich der Entgeltumwandlung bei betrieblichen Versorgungssystemen.
Daneben gehören auch Beratungsprotokolle und Verzichtserklärungen bei Nichtinanspruchnahme zu den notwendigen arbeitsrechtlichen Dokumenten.
Eine einwandfreie Dokumentation ist unverzichtbar. Für diese sehr wichtige Arbeit setzen wir Dokumente und Formulare ein, die im Rahmen des Betreuungs- und Update-Service jedes Jahr durch unseren Kooperationspartner, der Rechtsanwaltskanzlei „heldt, zülch & partner“, aktualisiert werden.
Wir raten davon ab, bereitgestellte Dokumente oder Formulare von Versorgungsträgern zu verwenden, da diese nur einen Empfehlungscharakter besitzen.
Das bedeutet: sollten aufgrund fehlerhafter Dokumente Rechtsansprüche gegen das Unternehmen gerichtet werden, trägt der Arbeitgeber allein das Risiko.